Verfahrenspflege schützt Interessen
Zu meinen Aufgaben gehört auch die Verfahrenspflege. Dabei habe ich die Interessen der Menschen zu vertreten, die diese nur eingeschränkt oder gar nicht mehr selbst wahrnehmen können.
So prüfe ich auf Beschluss des Amtsgerichts die Anträge von gesetzlichen Betreuern zur betreuungsgerichtlichen Genehmigung etwa von Wohnungsauflösungen oder Vergütungsnoten und gebe dazu Stellungnahmen ab.
Gegebenenfalls werde ich als Verfahrenspflegerin auch zur Begleitung bei richterlichen Anhörungen vor Ort hinzugezogen, um die Interessen des anzuhörenden Menschen einbringen zu können.